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Anflaustellen für eine Kostenübernahme


Service hat Ihren Preis, doch Hilfe naht.

babysitterservice24.de möchte Eltern und Alleinerziehenden im Raum Rostock die Möglichkeit geben, sich auf unserer Seite über eventuelle Förderungen durch den Staat zu informieren.

Das beantragen oder erfragen eventueller Förderungen müssen wir jedoch Ihnen überlassen, da es nur im Einzelfall abhängig von bestimmten Kriterien entschieden wird, ob eine Förderung gewährleistet werden kann.


Wussten Sie, wenn Sie einen Handwerker oder Dienstleister beauftragen, können Sie die Ihnen hierfür entstehenden Kosten gemäß § 35a EStG steuerlich absetzen.

 
Dadurch ermäßigt sich die Einkommenssteuer um 20% Ihrer Aufwendungen für Handwerksleistungen bis zu einem Betrag von 600 Euro. Für haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Pflegedienste, Fensterputzen, Gartenpflege oder beim Umzügen) kann sogar – je nach Art der Dienstleistung eine zusätzliche Steuerersparnis von 600 bis 1.200 Euro möglich sein
.

Unsere Recherchen haben ergeben, dass es zwei Anlaufstellen für diverse Anfragen gibt.


Kinderbetreuung: Elternbeiträge und Kostenübernahme durch das Jugendamt
Für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege werden i.d.R. Elternbeiträge fällig, die regional und/oder je nach Träger unterschiedlich hoch sind. Je nach Bundesland gelten für die Kostenübernahme und deren Voraussetzungen spezifische Regelungen. Der Kreis, die Stadt oder die Gemeinde legen die Höhe  des Tagesbetreuungs- bzw. Pflegegeldes fest, nach der sich eine etwaige Kostenübernahme richtet. Sie können abhängig sein vom Einkommen der Eltern, der Zahl der Kinder in der Familie und vom Betreuungsumfang. Im Bedarfsfall können sie vom Jugendamt ganz oder teilweise übernommen werden.
Für die Kostenübernahme der Kindertagespflege bestehen jedoch bestimmte Voraussetzungen. Dazu gehören, dass die Tagespflege geeignet und für das Kind erforderlich ist. Ebenso muss das Jugendamt die Tagespflegeperson vermittelt haben oder bei einer Privatvermittlung eine Eignung und Erforderlichkeit festgestellt haben.

                          
Quelle:      Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 
                  http://www.bmfsfj.de Stand 02.2010


Kinderbetreuungskosten gehören zu den Weiterbildungskosten. Kosten, die Ihnen während der Teilnahme an der Weiterbildung für die Betreuung von aufsichtsbedürftigen Kindern entstehen, können von der Agentur für Arbeit übernommen werden.
Kinder
Aufsichtsbedürftig im Sinne der Arbeitsförderung sind Kinder, die noch nicht 15 Jahre alt sind.
• Betreuungskosten
• Betreuungskosten im Sinne der Arbeitsförderung sind
Kindergarten- / Hortgebühren,
Kosten für eine Tagesmutter,
Mehraufwendungen für die Betreuung bei Nachbarn und Verwandten.
Verpflegungskosten sind keine Kinderbetreuungskosten.

Kostenübernahme
Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit in Höhe von 130 Euro monatlich je Kind, und zwar unabhängig von der Höhe der Ihnen tatsächlich entstehenden Kosten.

                           
Quelle:     Bundesagentur für Arbeit Stand 12.12.2007
                 http://www.arbeitsagentur.de


Anlaufstellen und Adressen:


 
Jugendamt Rostock
Neuer Markt 3
18055 Rostock
Telefon: 03 81/3 81-0
Fax: 03 81/3 81-50 06



Agentur für Arbeit Rostock
Kopernikusstr. 1a
18057 Rostock

Tel: 01801 / 555111 (Arbeitnehmer) *
Tel: 01801 / 664466 (Arbeitgeber) *
* Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend
Fax: 0381 / 8042604009
E-Mail: Rostock@arbeitsagentur.de